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ARD

Die ARD1) ist ein freier Zusammenschluss öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Deutschland und wurde am 9. Juni 1950 in Bremen gegründet. Mitglieder des Verbunds sind neben dem Auslandsrundfunksender „Deutsche Welle“ neun Landesrunkfunkanstalten.

Die Landesrundfunkanstalten

In der föderal aufgebauten Bundesrepublik Deutschland fällt die Kultur in den politischen Kompetenzbereich der Länder. Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Teilgebiet der Kultur wird aus diesem Grund von den Landesparlamenten festgelegt. Jedem Land steht es dabei frei, eine landeseigene Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts (wie den WDR2)) oder durch einen gemeinsamen Staatsvertrag eine länderübergreifende bzw. Mehrländeranstalt (wie den NDR3)) mit dem Auftrag der aus dem Grundgesetz abgeleiteten sogenannten Rundfunk-Grundversorgung zu betrauen.

Jede Landesrundfunkanstalt ist rechtlich unabhängig und verantwortet eigene Programme und Sendungen. Um ein besseres Programmangebot anbieten zu können, haben sich alle Landesrundfunkanstalten in der ARD zusammengeschlossen. Das bekannteste der so ermöglichten Gemeinschaftsprogramme stellt das Fernsehprogramm „Das Erste“ dar. In diesem hat jede Anstalt die Möglichkeit, eigene Sendungen und Beiträge bundesweit auszustrahlen und profitiert zugleich durch die gegenseitige Einbringung aller Landesrundfunkanstalten von programmlichen Ideen und finanziellen Entlastungen.

Darüber hinaus kooperieren die Landesrundfunkanstalten nicht nur bei den Gemeinschaftssendungen-, -aufgaben und -einrichtungen4), sondern entwickeln und finanzieren auch gemeinsam bestimmte einzelne Sendungen und Serien. Eine dieser Ko-Produktionen ist die Serie "Hallo Spencer".

Weiterführende Artikel

1)
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland
2)
für das Land Nordrhein-Westfalen
3)
für die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
4)
ARD-Abkürzung: GSEA